Während der Ansparphase

Vorschüsse

Die Mitglieder haben in folgenden Fällen die Möglichkeit, auch während der Beitragsjahre Vorschüsse auf das im Fonds angesammelte Kapital zu beantragen:
- bei Ausgaben im Gesundheitsbereich infolge besonders schwerwiegender Umstände, die das Mitglied, den Ehepartner oder die Kinder betreffen ist es möglich, einen Vorschuss in Höhe von bis zu 75% der angereiften Position zu beantragen;
- nach 8 Mitgliedsjahren kann für den Kauf/die Instandhaltung/die Renovierung der eigenen Erstwohnung oder die der Kinder ein Betrag in Höhe von bis zu 75% der angereiften Position als Vorschuss beantragt werden;
- für sonstige Erfordernisse kann ein Vorschuss in Höhe von max. 30% der angereiften Position beantragt werden.

Vorzeitige Auszahlungen

Es ist möglich, eine vorzeitige Auszahlung des Kapitals zu beantragen.
50% des angereiften Kapitals werden auf Antrag ausgezahlt, wenn es zu einer Arbeitslosigkeit kommt, die zwischen 12 und 48 Monaten andauert (Mobilität, ordentliche und Sonder-Lohnausgleichskasse);
100% des angereiften Guthabens werden auf Antrag ausgezahlt:
- im Fall einer bleibenden Invalidität, die zu einer Minderung der Arbeitsfähigkeit auf weniger als ein Drittel führt;
- bei Arbeitslosigkeit, die über 48 Monate andauert.
Plurifonds gestattet zudem die vollständige Ablöse des Kapitals auch im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Beitritt zum Fonds erfolgt.

Übertragung

Das Fondsmitglied kann nach mindestens 2 Jahren Mitgliedschaft die Übertragung seiner Position auf eine andere Form der privaten Altersvorsorge beantragen. Sollte das Mitglied einem anderen kollektivvertraglich begründeten Rentenfonds beitreten, so kann es seine Position auch vor Ablauf der zwei Jahre übertragen.“