In der Beitragsphase

  • Die in den Fonds eingezahlten Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 5.164,57 Euro einkommensmindernd geltend zu machen
  • Es besteht die auch Möglichkeit, die zu Gunsten von zu Lasten lebenden Familienangehörigen eingezahlten Beiträge (bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 5.164,57 Euro) abzusetzen
  • Für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 2007 in das erste Beschäftigungsverhältnis eingetreten sind, kann der jährliche Absetzungsbetrag in den zwanzig Jahren nach dem fünften Beitragsjahr in der privaten Altersvorsorge die Höchstgrenze von 5.164,57 Euro um bis zu 2.582,29 Euro übersteigen.”