Wer kann beitreten?

Grundsätzlich kann sich jeder für einen Beitritt zum Plurifonds entscheiden. Im Einzelnen heißt das:
  • lohnabhängige Angestellte
  • selbstständige Arbeiter
  • Freiberufler
  • arbeitnehmerähnlich Beschäftigte
  • im Haushalt tätige Personen und andere zu Lasten lebende Familienangehörige (mit einem Jahreseinkommen von weniger als 2.840,51 Euro)
  • Bezieher anderer Einkommen (z.B. aus Immobilienbesitz, Kapital, ...)
  • Erwerbstätige, die bereits an einem anderen Zusatzrentenfonds beteiligt sind oder diesen (unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften) wechseln möchten
  • Mitglieder von kollektivvertraglich begründeten Zusatzrentenfonds, die beabsichtigen, eine weitere Vorsorgeform zu nutzen