Glossar

VORSCHUSS: Auszahlung eines Teils der angereiften individuellen Position vor dem Renteneintritt, um bestimmte Bedürfnisse decken zu können wie bspw. den Kauf einer Erstwohnung oder die medizinische Versorgung im Fall von schweren Erkrankungen.
BEITRITT AUF INDIVIDUELLER BASIS: Beitritt zum Rentenfonds anhand eines Vertrages zwischen dem Einzelnen und dem Fonds.
BEITRITT AUF KOLLEKTIVER BASIS: Beitritt zum Rentenfonds auf der Basis von Betriebsabkommen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Einem offenen Rentenfonds kann man auch dann auf kollektiver Basis beitreten, wenn kollektivvertragliche Fonds bestehen, d.h. solche, die ausschließlich den Mitarbeitern des Unternehmens vorbehalten sind.
SOZIALGELD: Sozialleistung für italienische Staatsbürger, die das 65. Lebensjahr abgeschlossen haben und über keine oder nur sehr geringe Einkünfte verfügen. Die Höhe des Sozialgeldes wird Jahr für Jahr festgelegt (siehe hierzu www.inps.it).
BEGÜNSTIGTE: Die vom Fondsmitglied benannten Personen, die im Fall des Ablebens desselben Mitglieds die vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten.
KAPITAL: Angereiftes Guthaben, das dem Kunden als Einmalbetrag ausgezahlt wird.
FESTGELEGTE BEITRAGSZAHLUNG: Rentenfonds, bei dem die Höhe der seitens des Unterzeichnenden während der Beitrittsphase einzuzahlenden Beiträge festgelegt wird.
ZU LASTEN LEBENDE FAMILIENANGEHÖRIGE: Familienmitglieder mit einem Jahreseinkommen, das nicht höher als 2.840,51 Euro ist, wozu zählen können:
der nicht gerichtlich und tatsächlich getrennt lebende Ehepartner
die Kinder (einschließlich der anerkannten außerehelichen Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder), unabhängig von deren Alter
Wenn sie mit dem Beitragszahler zusammen leben oder von diesem Alimente erhalten, die nicht gerichtlich verfügt sind, gelten als zu Lasten lebend auch:
  • der gerichtlich und tatsächlich getrennt lebende Ehepartner
  • die Nachkommen der Kinder
  • die Eltern (einschließlich der leiblichen Eltern und der Adoptiveltern)
  • die Schwiegersöhne und die Schwiegertöchter
  • der Schwiegervater und die Schwiegermutter
  • die Geschwister (auch Halbbrüder/Halbschwestern)
  • die Großeltern (einschließlich der angeheirateten)
ENDKAPITAL: Die aus den in den Fonds eingezahlten Beiträgen angesparte und entsprechend verzinste Summe.
RENTE: Die ab Erfüllung der Voraussetzungen für den Renteneintritt regelmäßig an das Fondsmitglied ausgezahlte Leistung.
ABFERTIGUNG: Die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlte Summe.“