Bei Vorschüssen

  • Besteuerung in Höhe von 15% im Fall von Vorschüssen für Ausgaben im Gesundheitsbereich. Auch hier wird der Steuersatz nach dem fünfzehnten Mitgliedsjahr im Zusatzrentenfonds um jeweils 0,3% für jedes weitere Jahr (um insgesamt höchstens 6%) gesenkt.
  • Besteuerung in Höhe von 23% im Fall von Vorschüssen für den Kauf bzw. den Umbau der Erstwohnung und für sonstige Erfordernisse.